AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lektor:innen
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Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich
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Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma Semikolon gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Firma Semikolon schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
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Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
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Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von der Firma Semikolon ausdrücklich schriftlich anerkannt.
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2. Umfang der Leistung
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Die Firma Semikolon erbringt gegenüber dem Auftraggeber Leistungen in Form von Textkorrekturen und Lektoraten.
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Die Firma Semikolon verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen, den allgemeinen Regeln für Lektor:innen und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Die Firma Semikolon schuldet jedoch keinen Erfolg. Sie ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
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Korrektorate und Lektorate sind von der Firma Semikolon, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.
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Sofern der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Dateiformats wünscht, muss er dies der Fa. Semikolon-Lektorate bekannt geben und – sofern dies eine für Lektoren:Innen nicht zwingend gängige Anwendung ist den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.
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Die fachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird von der Firma Semikolon keiner Prüfung unterzogen.
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Die Firma Semikolon hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt sie jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.
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Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.
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3. Preise und Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
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Die Preise für die jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Angebot) der Firma Semikolon, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.
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Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext/Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).
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Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden, gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie.
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Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Firma Semikolon den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.
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Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen die Firma Semikolon ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.
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Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
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Die Firma Semikolon ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
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Wurde zwischen dem Auftraggeber und der Firma Semikolon Teilzahlung (z. B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist die Firma Semikolon bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für die Firma Semikolon so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Firma Semikolon hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.
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4. Termine und Lieferung
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Der Liefertermin ist zwischen der Firma Semikolon und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des von der Firma Semikolon angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat die Firma Semikolon den Auftraggeber umgehend zu informieren, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.
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Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Firma Semikolon die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es der Firma Semikolon, zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat die Firma Semikolon den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.
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Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen der Firma Semikolon nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht der Firma Semikolon eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich die Firma Semikolon infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder sie durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).
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Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt die Firma Semikolon.
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Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber der Firma Semikolon zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages bei der Firma Semikolon. Die Firma Semikolon hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
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5. Höhere Gewalt
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Für den Fall der höheren Gewalt hat die Firma Semikolon den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Firma Semikolon als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Firma Semikolon Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
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Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Firma Semikolon, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, und ähnliche Vorkommnisse.
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6. Geheimhaltung/Datenschutz
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Die Firma Semikolon verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
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Die Firma Semikolon ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
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Die Geheimhaltung ist zeitlich auf fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.
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Die Firma Semikolon ist berechtigt, ihr übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z. B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht.
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Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
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Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn die Firma Semikolon keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.
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7. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
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Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.
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Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber der Firma Semikolon eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Firma Semikolon behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
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Wenn die Firma Semikolon die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.
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Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
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Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Firma Semikolon Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Firma Semikolon ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.
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Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
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Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Korrekturmangel.
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Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.
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Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Firma Semikolon keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
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Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
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Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Firma Semikolon, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß.
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Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail usw.) wird die Firma Semikolon nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung der Firma Semikolon für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien etc.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit der Firma Semikolon vorliegt.
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8. Schadenersatz
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Alle Schadenersatzansprüche gegen die Firma Semikolon sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch die Firma Semikolon grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.
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Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages, gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Firma Semikolon zurückzuführen ist.
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Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Firma Semikolon aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
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9. Eigentumsvorbehalt
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Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Firma Semikolon.
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Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle kostenverursachenden Unterlagen, wie z. B. Literatur oder Skripten, bleiben geistiges Eigentum der Firma Semikolon und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung der Firma Semikolon erfolgen.
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lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind, falls nicht anders vereinbart, Eigentum der Firma Semikolon. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag, der entsprechend zu vergüten ist.
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Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben, so nicht anders vereinbart, weiterhin Eigentum des Auftraggebers.
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10. Urheberrecht
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Die Firma Semikolon ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
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Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.
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Bei einigen Dienstleistungen bleibt die Firma Semikolon als geistiger Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Dienstleistung. Der Name der Firma Semikolon darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von ihr stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Semikolon gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Leistung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Die Firma Semikolon wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse der Firma Semikolon dem Verfahren bei, so ist die Firma Semikolon berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
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11. Zahlung
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Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Dienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.
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Die Firma Semikolon ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
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Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Firma Semikolon berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
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Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und der Firma Semikolon vereinbarten Zahlungsbedingungen (z. B. Akontozahlung) ist die Firma Semikolon berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Firma Semikolon in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.
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12. Salvatorische Klausel
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
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Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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13. Schriftform
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Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Semikolon bedürfen der Schriftform.
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14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Firma Semikolon.
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Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz der Firma Semikolon sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
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Es gilt österreichisches Recht.
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